Das Hinweisgebersystem der BKK24
Die BKK24 und ihre Mitarbeiter*innen haben das Ziel und die Verpflichtung, bei allen Geschäftsvorfällen die gesetzlichen Grundlagen, Richtlinien und sonstige Vorgaben einzuhalten.
Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Das anonyme Hinweisgebersystem der BKK24 bietet die Möglichkeit, potentielle Regelverstöße von Mitarbeiter*innen zu melden.

Wir prüfen jede Meldung und gehen dieser konsequent nach. Ein wesentlicher Grundpfeiler des Hinweisgebersystems ist das Prinzip eines fairen Verfahrens. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter*innen. Druck auf Hinweisgebende und auf alle Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten bei der BKK24 zu fördern, wird nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet.

Hier können Sie einen anonymen Hinweis abgeben. 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.